Bundesverband Katholischer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche - Finanzierung, Dauer, Terminvergabe

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Finanzierung / Dauer der Maßnahmen / Terminvergabe

Finanzierung

Vollständige Kostenerstattung:

Wenn die medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme genehmigt ist, übernimmt der Kostenträger (Rentenversicherungen, Krankenkassen oder Beihilfeträger) die vollständigen Kosten. Das sind:

  • Kosten für die Maßnahme (Unterkunft, Verpflegung und Behandlung) des Kindes
  • Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Freizeitprogramm der Begleitperson
  • Fahrtkosten für das Kind und die Begleitperson


Dauer der Maßnahmen

Bei stationären Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche kommt aufgrund der medizinischen und entwicklungsspezifischen Besonderheiten von vorneherein eine Dauer von bis zu 4 Wochen und bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich von vorneherein eine Dauer von mindestens 4 Wochen in Betracht. Bei medizinischer Notwendigkeit können die Maßnahmen verlängert werden

Terminvergabe

Den Aufnahmetermin spricht die ausgewählte Einrichtung oder die begleitende Beratungsstelle mit den Eltern ab.