|
Finanzierung / Dauer der Maßnahmen / Terminvergabe
|
|
|
Finanzierung
|
|
|
Vollständige Kostenerstattung:
|
|
|
Wenn die medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme genehmigt ist, übernimmt der Kostenträger (Rentenversicherungen,
Krankenkassen oder Beihilfeträger) die vollständigen Kosten. Das sind:
|
|
|
- Kosten für die Maßnahme (Unterkunft, Verpflegung und Behandlung) des Kindes
- Kosten für die Unterbringung, Verpflegung und Freizeitprogramm der Begleitperson
- Fahrtkosten für das Kind und die Begleitperson
|
|
|
Dauer der Maßnahmen
|
|
|
Bei stationären Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche kommt aufgrund der medizinischen und entwicklungsspezifischen
Besonderheiten von vorneherein eine Dauer von bis zu 4 Wochen und bei stationären Rehabilitationsmaßnahmen grundsätzlich von
vorneherein eine Dauer von mindestens 4 Wochen in Betracht. Bei medizinischer Notwendigkeit können die Maßnahmen verlängert
werden
|
|
|
Terminvergabe
|
|
|
Den Aufnahmetermin spricht die ausgewählte Einrichtung oder die begleitende Beratungsstelle mit den Eltern ab.
|
|