Bundesverband Katholischer Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche - Rechtsgrundlage

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Rechtsgrundlagen über den Anspruch auf eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationsleistung

Der Anspruch auf eine medizinische Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme ist gesetzlich festgeschrieben.

Grundlage für die Gesetzliche Krankenversicherung:

Stationäre Medizinische Vorsorgemaßnahme § 23 Abs. 4 SGB V
Stationäre Medizinische Rehabilitationsmaßnahme § 40 Abs.2 SGB V
Mitaufnahme einer Begleitperson § 11 Abs.3 SGB V

Grundlage für die Gesetzliche Rentenversicherung:

Stationäre Kinderheilbehandlung § 31 Abs.1 Ziffer 4 SGB VI
Mitaufnahme einer Begleitperson § 31 Abs.2 SGB VI, gem. Richtlinien

Grundlage für das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern hinsichtlich der Einrichtung

Das Sozialgesetzbuch IX hat das Ziel, die Teilhabe und Selbstbestimmung gerade auch von Menschen mit chronisch Erkrankungen und Behinderungen zu stärken. Das äußert sich im gesetzlich vorgesehenen „Wunsch- und Wahlrecht“. Die Rehabilitationsträger haben berechtigten Wünschen der Betroffenen hinsichtlich einer geeigneten Einrichtung zu entsprechen.
(§9 Abs. 1 SGB IX)