Nur vier Schritte zur Reha

1. Zum Kinderarzt, Hausarzt oder Facharzt gehen

Einem Kind werden die Wangen untersucht

Besprechen Sie die vorliegenden Probleme mit Ihrem Arzt. Der Arzt/die Ärztin stellt die Diagnose, schlägt ggf. eine stationäre Rehabilitation vor und vermerkt unter Umständen, dass eine Begleitperson oder Haushaltshilfenotwendig ist. Außerdem kann es sinnvoll sein, dass ein Begleit(geschwister)kind mitfährt. Dafür ist ein Antrag beim Kostenträger nötig. Das ist entweder

a) die Rentenversicherung, b) die Krankenkasse oder c) Beihilfe und private Krankenversicherung

a) Wird der Antrag bei der Rentenversicherung gestellt, füllen die Eltern den Rehabilitationsantrag G200 aus. Soll ein gesundes Geschwisterkind als Begleitkind mit aufgenommen werden oder wird eine Haushaltshilfe für daheim benötigt, müssen die Eltern dies mit dem Formular G581 extra beantragen. Der Arzt füllt einen Befundbericht und Honorarbogen aus.

b) Im Falle der Beantragung bei der Krankenkasse füllt der Arzt mit den Eltern bzw. Sorgeberechtigten das Formular 61 (Teil B-D, evtl. Teil A) aus.

Gut zu wissen

Beim Ausfüllen der Reha-Antragsformulare helfen Ihnen die Beratungsstellen der Caritas.

Die Eltern haben das Recht, eine Einrichtung auszuwählen, auch der Arzt kann aus fachlichen Gründen eine bestimmte Klinik vorschlagen. Den Vorschlag einer bestimmten Einrichtung muss der Arzt ausdrücklich vermerken. Wunsch- und Wahlrecht nach §9 SGB IX. Die Eltern sollten im Begleitschreiben zum Reha-Antrag vermerken, dass Sie von Ihren Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch machen möchten und die Behandlung in der Klinik… aus folgenden Gründen wünschen: …

 

2. Antrag an Rentenversicherung oder Krankenkasse stellen

Rehabilitationsmaßnahmen können von der Rentenversicherung oder von der Krankenkasse bezahlt werden. Der Kostenträger, der den Antrag angenommen hat, entscheidet, ob die Rehabilitation stattfindet, und wählt eine geeignete Rehabilitationsklinik aus. Wenn der Wunsch besteht, in eine bestimmte Einrichtung aufgenommen zu werden, sollte dies bereits im Antrag und einem Begleitschreiben der Eltern vermerkt werden.

 

3. Entscheidung des Kostenträgers abwarten

Sie erhalten eine schriftliche Bewilligung oder Ablehnung durch den Kostenträger. Im Fall einer Ablehnung sollten Sie überlegen, ob Sie in Widerspruch gehen.

Gut zu wissen

Gegen Bescheide kann ein Widerspruch eingelegt werden. Darin sollte innerhalb eines Monats schriftlich ausgeführt werden, aus welchen Gründen die Rechtmäßigkeit der Entscheidung angezweifelt wird. Es ist außerdem möglich, nach einer Ablehnung von einem Versicherungsträger einen Antrag beim anderen Versicherungsträger zu stellen.

 

4. Termin mit der gewählten Rehabilitationsklinik vereinbaren

Nach Bewilligung eines Antrags durch den zuständigen Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) können Sie Kontakt mit der ausgewählten Klinik aufnehmen. Anfragen stellen Sie dann direkt an die jeweilige Klinik, diese unterstützt Sie.

Gut zu wissen

Vor Beginn der Rehabilitation in einer Einrichtung sollten Sie darauf achten, dass Sie für diese Zeit eine private Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Denn als Begleitperson sind Sie nicht unfallversichert. Auch dann nicht, wenn die Rentenversicherung die Kosten für die Begleitung Ihres Kindes, sowie dessen Unfallversicherung auf dem Weg zur Einrichtung und während der Behandlung übernimmt.