Begleiten und Wohnen
Gemeinsam stark
Bei Kindern bis zum Alter von 12 Jahren kann eine Begleitperson mit aufgenommen werden. Dabei entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Bei älteren Kindern ist die Aufnahme einer Begleitperson in Ausnahmefällen sinnvoll und möglich. Auch für den Fall, dass Geschwister in der Zeit versorgt werden müssen, gibt es gute Lösungen.

Begleitpersonen lernen während des Aufenthalts, das Kind in unterschiedlicher Form beim Umgang mit dessen Erkrankung zu unterstützen, z. B. in Form von Elternschulungen. Für die Begleitperson entstehen keine Kosten, auch die Fahrtkosten werden übernommen, ebenso der Verdienstausfall.
Die Kinder werden gruppentherapeutisch betreut, so dass die Begleitperson entlastet wird. Darüber hinaus wird ein Freizeitprogramm sowohl für die Begleitperson, als auch gemeinsam mit dem Kind angeboten.